Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus: Wie Sie das Beste für Ihre Familie herausholen

Die Geburt eines Kindes bringt nicht nur viele wundervolle Momente, sondern auch einige Herausforderungen mit sich. Eine dieser Herausforderungen ist die finanzielle Planung und Sicherheit während der ersten Lebensjahre Ihres Kindes. Glücklicherweise gibt es in Deutschland das Elterngeld, das Familien während dieser Zeit unterstützt. In diesem Blogbeitrag werden wir uns speziell mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus beschäftigen, zwei besonderen Aspekten des Elterngelds, die Ihnen helfen können, das Beste für Ihre Familie herauszuholen.

Elterngeld beantragen leicht gemacht

Bevor wir uns mit den verschiedenen Varianten des Elterngelds beschäftigen, wollen wir zunächst klären, wie Sie das Elterngeld beantragen können. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Elterngeldantrag in Ihrem Bundesland. Sie sollten den Elterngeld Antrag möglichst frühzeitig stellen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Um das Elterngeld zu beantragen, benötigen Sie neben dem ausgefüllten Antragsformular auch eine Geburtsbescheinigung, Einkommensnachweise und eventuell weitere Dokumente. Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Basiselterngeld und Elterngeld Plus – die Unterschiede

Das Elterngeld gibt es in zwei Varianten: Das Basiselterngeld und das Elterngeld Plus. Während das Basiselterngeld für die ersten 12 Lebensmonate des Kindes gezahlt wird, kann das Elterngeld Plus für bis zu 24 Monate bezogen werden. Die Elterngeld Höhe beim Basiselterngeld liegt zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich, abhängig vom vorherigen Nettoeinkommen. Beim Elterngeld Plus beträgt die Höhe hingegen maximal die Hälfte des Basiselterngelds, also zwischen 150 und 900 Euro.

Der Vorteil des Elterngeld Plus besteht darin, dass Sie länger finanzielle Unterstützung erhalten und die Elternzeit flexibler gestalten können. Insbesondere wenn Sie in Teilzeit arbeiten möchten, kann das Elterngeld Plus eine gute Option sein. Die genaue Elterngeld Berechnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrem Einkommen, der Anzahl der Kinder und der Aufteilung der Elternzeit zwischen den Elternteilen.

Elterngeld für Selbstständige – das sollten Sie wissen

Auch wenn Sie selbstständig sind, haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Allerdings gibt es einige Besonderheiten, die Sie beachten sollten. Bei der Elterngeld Berechnung für Selbstständige wird als Bemessungsgrundlage das Einkommen aus dem letzten abgeschlossenen Steuerjahr vor der Geburt des Kindes herangezogen. Das bedeutet, dass Sie Ihre Steuererklärung rechtzeitig einreichen sollten, um den Anspruch auf Elterngeld geltend zu machen.

Beachten Sie außerdem, dass Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten dürfen, ohne dass dies Ihre Elterngeldansprüche beeinträchtigt. Allerdings sollte die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden nicht überschreiten. Sowohl beim Basiselterngeld als auch beim Elterngeld Plus können Selbstständige von den flexiblen Regelungen profitieren, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

Partnerschaftsbonus – gemeinsam mehr Zeit für die Familie

Der Partnerschaftsbonus ist eine besondere Komponente des Elterngelds, die darauf abzielt, Paare dazu zu ermutigen, gemeinsam die Elternzeit zu nutzen und die Betreuung des Kindes aufzuteilen. Wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten (zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche) und Elterngeld Plus beziehen, erhalten sie für vier zusätzliche Monate jeweils den Partnerschaftsbonus in Höhe des Elterngeld Plus. Das bedeutet, dass Paare insgesamt bis zu 28 Monate Elterngeld beziehen können.

Um den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen, sollten beide Elternteile ihre Arbeitszeit reduzieren und ihren Arbeitgeber über die geplante Elternzeit informieren. Achten Sie darauf, die entsprechenden Nachweise über die Teilzeitarbeit beim Elterngeld Antrag einzureichen.

Elterngeld Fristen und Elterngeld Dauer – das ist zu beachten

Die Beantragung des Elterngelds sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da die Bearbeitungszeit bis zu acht Wochen dauern kann. Grundsätzlich kann das Elterngeld rückwirkend für maximal drei Monate nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Versäumen Sie diese Frist, gehen Ihnen jedoch die Ansprüche für die verstrichenen Monate verloren.

Die Elterngeld Dauer beträgt bei Basiselterngeld 12 Monate, bei Elterngeld Plus 24 Monate. Beachten Sie, dass die Elternzeit insgesamt bis zum dritten Geburtstag des Kindes flexibel aufgeteilt werden kann, jedoch müssen Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Pläne informieren.

Teilzeitmodelle und Elterngeld Plus – eine flexible Lösung

Eine der größten Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist die Aufteilung der Arbeitszeit. Elterngeld Plus und verschiedene Teilzeitmodelle bieten Ihnen die Möglichkeit, sich flexibel an Ihre Bedürfnisse und die Ihres Kindes anzupassen. Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Teilzeitmodelle zu informieren und gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die beste Lösung zu finden. Einige gängige Modelle sind:

  1. Die klassische Teilzeit: Eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitsstunden auf einen festgelegten Prozentsatz.
  2. Jobsharing: Zwei oder mehr Mitarbeiter teilen sich eine Vollzeitstelle, wobei sie ihre Arbeitszeiten individuell gestalten können.
  3. Gleitzeit: Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeiten innerhalb bestimmter Grenzen flexibel gestalten.
  4. Homeoffice: Die Arbeit wird ganz oder teilweise von zu Hause aus erledigt.

Die Kombination von Elterngeld Plus und Teilzeitmodellen ermöglicht es Ihnen, auch während der Elternzeit finanziell abgesichert zu sein und dennoch Zeit für Ihr Kind zu haben.

Die Vorteile einer gemeinsamen Elternzeit

Der Partnerschaftsbonus soll Paare dazu ermutigen, die Elternzeit gemeinsam zu nutzen und die Betreuung des Kindes aufzuteilen. Eine gemeinsame Elternzeit hat viele Vorteile:

  1. Die Bindung beider Elternteile zum Kind wird gestärkt.
  2. Die Aufteilung der Betreuungsaufgaben führt zu einer besseren Work-Life-Balance.
  3. Beide Elternteile können ihre berufliche Laufbahn fortsetzen und so mögliche Nachteile im Karriereverlauf vermeiden.
  4. Die gleichberechtigte Teilhabe beider Elternteile am Familienleben fördert eine moderne und partnerschaftliche Beziehungsgestaltung.

Finanzielle Aspekte und staatliche Förderung

Neben dem Elterngeld und dem Partnerschaftsbonus gibt es weitere staatliche Förderungen, die Sie in Ihrer Elternzeit unterstützen können. Dazu gehören:

  1. Kindergeld: Das Kindergeld wird unabhängig vom Elterngeld gezahlt und beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro pro Monat (Stand 2021), für das dritte Kind 225 Euro und für jedes weitere Kind 250 Euro.
  2. Landeserziehungsgeld: Einige Bundesländer bieten zusätzlich zum Elterngeld ein Landeserziehungsgeld an. Die Höhe und Voraussetzungen variieren je nach Bundesland.
  3. Geschwisterbonus: Beim Elterngeld Plus erhalten Familien mit mehreren Kindern unter bestimmten Voraussetzungen einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 % des Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro.

Die verschiedenen Elterngeld-Modelle: Für jeden das Richtige

Da das Elterngeld so vielfältig gestaltet ist, gibt es für jede Familie das passende Modell. Sie können beispielsweise die Elternzeit aufteilen, indem ein Elternteil das Basiselterngeld bezieht und der andere das Elterngeld Plus. Oder beide Elternteile beziehen gleichzeitig Elterngeld Plus und nutzen den Partnerschaftsbonus. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt – nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit, um sich mit den verschiedenen Modellen auseinanderzusetzen und das für Ihre Familie passende Modell zu wählen.

Wichtige Fragen rund um das Elterngeld

Wenn Sie sich mit dem Thema Elterngeld beschäftigen, tauchen sicherlich zahlreiche Fragen auf. Im Folgenden beantworten wir einige der häufigsten Fragen:

  • Gibt es eine Mindest- oder Höchstdauer für das Elterngeld? Die Mindestdauer für das Elterngeld beträgt zwei Monate pro Elternteil. Die Höchstdauer variiert je nach Modell: 12 Monate beim Basiselterngeld, 24 Monate beim Elterngeld Plus und bis zu 28 Monate bei Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus.
  • Kann ich meine Elternzeit unterbrechen und später fortsetzen? Ja, Sie können Ihre Elternzeit flexibel gestalten und unterbrechen, um beispielsweise Teilzeit zu arbeiten. Dabei ist es wichtig, die Planung mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen und die Elterngeld Fristen zu beachten.
  • Kann ich Elterngeld und Kindergeld gleichzeitig beziehen? Ja, Elterngeld und Kindergeld können gleichzeitig bezogen werden. Das Kindergeld wird unabhängig vom Elterngeld gezahlt und beeinflusst die Höhe des Elterngelds nicht.

Tipps und Tricks für den Elterngeld-Antrag

Um den Antrag auf Elterngeld so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben wir einige hilfreiche Tipps für Sie zusammengestellt:

  1. Bereiten Sie alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor, um unnötige Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Dazu gehören beispielsweise Ihre Steuererklärung, Einkommensnachweise und die Geburtsbescheinigung Ihres Kindes.
  2. Nutzen Sie die Beratungsangebote der Elterngeldstellen, um sich ausführlich über die verschiedenen Elterngeld-Modelle und deren Voraussetzungen zu informieren. So können Sie sicherstellen, dass Sie das für Ihre Familie optimale Modell wählen.
  3. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihre Pläne zur Elternzeit. Beachten Sie dabei, dass die Fristen für die Anmeldung der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber von den Fristen für den Elterngeldantrag abweichen können.

Elterngeld und Steuern – das sollten Sie wissen

Das Elterngeld ist steuerfrei, wird jedoch bei der Berechnung Ihres zu versteuernden Einkommens berücksichtigt – das sogenannte „Progressionsvorbehalt“. Das bedeutet,

dass sich durch den Bezug von Elterngeld Ihr persönlicher Steuersatz erhöhen kann. Allerdings wirkt sich das nicht auf die tatsächliche Höhe des Elterngelds aus, das Sie erhalten. Es ist wichtig, dies bei der Steuererklärung im Jahr des Elterngeldbezugs zu berücksichtigen. Möglicherweise müssen Sie eine höhere Steuerzahlung einkalkulieren, die jedoch in der Regel durch die finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld aufgewogen wird.

Elterngeld und Urlaub – so planen Sie Ihre Auszeit richtig

Während der Elternzeit haben Sie weiterhin Anspruch auf Erholungsurlaub. Die genaue Anzahl der Urlaubstage, die Ihnen während der Elternzeit zustehen, hängt von Ihrem individuellen Arbeitsvertrag ab. Es ist ratsam, die Urlaubsplanung frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber abzustimmen, um eventuelle Überschneidungen und Konflikte zu vermeiden.

Achten Sie auch darauf, dass Sie vor dem Beginn der Elternzeit keinen Urlaub „verfallen“ lassen. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob Sie den Urlaub vor der Elternzeit nehmen, auf das Ende der Elternzeit verschieben oder finanziell abgelten lassen können.

Fazit: Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus für eine flexible Elternzeit

Das Elterngeld bietet Familien in Deutschland die Möglichkeit, die ersten Jahre mit ihrem Kind finanziell abgesichert zu genießen. Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus stehen Ihnen zusätzliche Optionen zur Verfügung, um die Elternzeit flexibel und gemeinsam zu gestalten. Ob Sie sich für das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus entscheiden, hängt von Ihrer individuellen Situation und Ihren Wünschen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ab. Denken Sie daran, rechtzeitig den Elterngeld Antrag zu stellen und alle erforderlichen Unterlagen einzureichen, um von dieser wichtigen Unterstützung zu profitieren.

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